
Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht. Nach heute herrschender Meinung geht die laesio enormis auf zwei Konstitutionen des römischen Kaisers Diokletian aus den Jahren 285 und 293 (C. ...
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Mit laesio enormis (= erhebliche Schädigung) wurde im römischen Recht die starre Grenze für verbotenen Wucher bezeichnet. Die war überschritten, wenn der vereinbarte Zinssatz mehr als das Doppelte über dem Üblichen lag (siehe Bamberger/Roth-Wendtland, § 138 BGB, Fn. 159).
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https://www.lexexakt.de/glossar/laesioenormis.php

Laesio enormis bedeutet über die Hälfte verkürzt
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Die Laesio enormis (lat., wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht.
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